LRS und Rechenstörung
Lese-Rechtschreib-Probleme und Rechenprobleme gehören zu den Teilleistungsstörungen. Dies bedeutet, dass sie als isolierte Beeinträchtigung auch bei ansonst gut entwickelten und begabten Kindern auftreten können.
Lesen und Rechtschreiben
Bei Problemen im Lesen und Rechtschreiben muss grundsätzlich zwischen einer Lese-Rechtschreib-Störung (Fachbegriff: Legasthenie) und einer Lese-Rechtschreib-Schwäche unterschieden werden. In manchen Fällen tritt die Beeinträchtigung nicht kombiniert auf, sondern nur entweder beim Lesen oder beim Rechtschreiben.
Lese- und/oder Rechtschreib-Störung
Die Lese-Rechtschreib-Störung ist eine angeborene Erkrankung, von der etwa 5 von 100 Menschen betroffen sind. Man geht davon aus, dass spezifische Bereiche des Gehirns, die für die Verarbeitung und Speicherung der entsprechenden Informationen zuständig sind, beeinträchtigt sind. Häufig finden sich bei Kindern mit einer Lese-Rechtschreib-Störung Beeinträchtigungen bei der Hörwahrnehmung (Reime erkennen, Silben erkennen, Laute unterscheiden), und auch bei der räumlichen Wahrnehmung (Formen unterscheiden, Raum-Lage-Beziehungen). Auch die Sprachentwicklung ist bei einigen der Kinder beeinträchtigt oder beeinträchtigt gewesen.
Die Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Störung fallen meist in der Schule durch schlechte Leistungen in dem betroffenen Bereich auf. Zur Diagnosestellung müssen einige Tests gemacht werden: Intelligenztest, Lese- und Rechtschreibtests, gegebenenfalls Tests zur Hörwahrnehmung und zum räumlichen Vorstellungsvermögen. Die Tests sind standardisiert und werden deutschlandweit in Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxen, bei Schulpsychologen und Beratungsstellen eingesetzt. Damit von einer Lese-Rechtschreib-Störung gesprochen werden kann, muss die Leistung in diesem Bereich deutlich schlechter sein als die im Intelligenztest gemessene Grundbegabung. Die schulische Leistung sollte im Teilleistungsbereich schlechter als Note 4 sein.
Die Untersuchung auf eine Lese-Rechtschreib-Störung ist frühestens ab Mitte der 2. Klasse sinnvoll. Erst dann ist der Prozess des Lesen- und Rechtschreiben-Lernens weitgehend abgeschlossen. Idealer frühester Testzeitpunkt ist Ende der 2. Klasse, weil dann auch schon Noten vorliegen. In einigen Fällen deutet sich eine Teilleistungsstörung in der 2. Klasse an, lässt sich testpsychologisch aber noch nicht nachweisen. Regelmäßige Nachtestungen Ende der 3. und 4. Klasse sind dann sinnvoll. Manchmal wird das Ausmaß der Beeinträchtigung erst zu diesen späteren Zeitpunkten deutlich.
Lese-Rechtschreib-Schwäche
Die Lese-Rechtschreib-Schwäche ist etwas grundsätzlich anderes als die Lese-Rechtschreib-Störung. Bei der Schwäche liegt keine spezifische Beeinträchtigung der Gehirnfunktion vor. Die Kinder haben vielmehr aus anderen Gründen schlechte Leistungen im Lesen und Rechtschreiben, die psychologisch, krankheits- oder umgebungsbedingt sein können. Die Gründe dafür sind vielfältig: Emotionale Störungen, Konzentrationsstörungen, Schulwechsel und viele andere, die den Lernprozeß stören. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben normalisieren, wenn das ursächliche Problem behoben wird. Bis dahin kann der/die Schulpsychologe/in auf Anraten des Kinderpsychiaters den Notendruck auf das Kind durch eine Anweisung gegenüber der Schule aus pädagogischen Gründen verringern.
Rechenstörung
Für die Rechenstörung (Fachbegriff: Dyskalkulie) gilt im Grunde genommen das gleiche wie für die Lese-Rechtschreib-Störung. Es handelt sich um eine angeborene Erkrankung, die allerdings weit weniger wissenschaftlich untersucht ist. Die Diagnosestellung erfolgt wie bei der Lese-Rechtschreib-Störung, aber mit spezifischen Rechentests.
Bescheinigungen für die Schule
Sollte der Kinderpsychiater bei einem Kind eine Lese-Rechtschreib-Störung feststellen, kann er dies bescheinigen. Das Attest können die Eltern dann dem zuständigen Schulpsychologen vorlegen. Dieser gibt der Schule die Anweisung, den Nachteilsausgleich anzuwenden. Beim Rechtschreiben wird dann die Rechtschreibleistung nicht mehr benotet. Beim Lesen wird üblicherweise ein Zeitzuschlag gewährt. Der Zeitzuschlag kann für Kinder, die ansonst bei schriftlichen Proben mit Textaufgaben in Zeitnot geraten, sehr hilfreich sein. Das Attest gilt unbefristet, muss nur beim Wechsel in eine weiterführende Schule erneuert werden.
Bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche kann vom Kinderpsychiater ebenfalls eine Bescheinigung ausgestellt werden. Die Entscheidung über die Gewährung des Nachteilsausgleichs liegt aber letztlich beim Schulpsychologen. Der Nachteilsausgleich ist in diesem Fall auf 2 Jahre befristet.
Förderung bei Teilleistungsstörungen
Die Behandlung von Teilleistungsstörungen wird leider von den Krankenkassen nicht bezahlt. Im Regelfall müssen deswegen die Eltern die Kosten der Behandlung selber übernehmen. Es gibt speziell ausgebildete Therapeuten für alle Teilleistungsstörungen. Eine Therapeutenliste bekommen Sie in meiner Praxis. Die Förderung sollte mindestens ein Jahr durchgeführt werden.
In manchen Fällen kommt das Jugendamt als Kostenträger der Förderung in Betracht. Dies ist bei Kindern der Fall, die unter der Teilleistungsstörung sehr leiden und deswegen bei ihrer Integration in die Gesellschaft gefährdet sind. Beispiel: Wenn Kinder eine Schulangst entwickeln und nicht mehr in die Schule gehen wollen, oder sich von ihren Freunden zurückziehen, weil sie sich schämen. Da das Jugendamt für alle Kinder zuständig ist, deren Integration gefährdet ist, egal aus welchen Gründen, kann dann für die Förderung ein Antrag gestellt werden. Für das Jugendamt ist das eine recht häufige Aufgabe. Das Jugendamt genehmigt und bezahlt meist eine Therapie über 40 Stunden, die gegebenenfalls verlängert werden kann. Adressen für die Antragstellung bekommen Sie in der Praxis.